Ra 2015/08/0102•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0102
Ra 2015/08/0102Cour administrative suprême25 nov. 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Salzburger Gebietskrankenkasse hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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