Ra 2015/08/0101•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0101
Ra 2015/08/0101Cour administrative suprême14 oct. 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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