Ra 2015/08/0044•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0044
Ra 2015/08/0044Cour administrative suprême2 juin 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren war abzuweisen.
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