Ra 2015/07/0117•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0117
Ra 2015/07/0117Cour administrative suprême27 avr. 2017
Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Befangenheit von Sachverständigen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Ablehnung wegen Befangenheit Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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