Ra 2015/07/0067•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/07/0067
Ra 2015/07/0067Cour administrative suprême27 avr. 2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Inhalt des Spruches Diverses Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
I. den Beschluss gefasst:
Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der zweit- und drittrevisionswerbenden Partei insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.