Ro 2015/07/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/07/0005
Ro 2015/07/0005Cour administrative suprême30 mai 2017
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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