Ra 2015/06/0126•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/06/0126
Ra 2015/06/0126Cour administrative suprême1 août 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Gemeinde Tillmitsch hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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