Ro 2015/05/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/05/0019
Ro 2015/05/0019Cour administrative suprême20 oct. 2015
Planung Widmung BauRallg3
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Gemeinde Adlwang hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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