Ra 2015/04/0075•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0075
Ra 2015/04/0075Cour administrative suprême4 août 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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