Ra 2015/04/0039•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0039
Ra 2015/04/0039Cour administrative suprême23 nov. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang des angefochtenen Spruchpunktes II wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Das Land Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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