Ro 2015/04/0019•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/04/0019
Ro 2015/04/0019Cour administrative suprême21 déc. 2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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