Ra 2015/03/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0066
Ra 2015/03/0066Cour administrative suprême31 janv. 2017
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters
Der Revision wird Folge gegeben.
Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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