Ro 2015/03/0038•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0038
Ro 2015/03/0038Cour administrative suprême26 avr. 2016
Ermessen VwRallg8 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der Drittmitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.