Ra 2015/02/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0115
Ra 2015/02/0115Cour administrative suprême2 sept. 2015
Begründung Begründungsmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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