Ra 2015/02/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0107
Ra 2015/02/0107Cour administrative suprême5 mai 2017
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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