Ra 2015/01/0079•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0079
Ra 2015/01/0079Cour administrative suprême19 avr. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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