Ra 2015/01/0070•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0070
Ra 2015/01/0070Cour administrative suprême19 janv. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin in seinem Spruchpunkt A.I., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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