Ra 2014/22/0115•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0115
Ra 2014/22/0115Cour administrative suprême5 mai 2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.