Ra 2014/22/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/22/0035
Ra 2014/22/0035Cour administrative suprême5 mai 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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