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Ra 2014/21/0058•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0058
Ra 2014/21/0058Cour administrative suprême24 mars 2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 977,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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