Ra 2014/21/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/21/0052
Ra 2014/21/0052Cour administrative suprême22 janv. 2015
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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