Ra 2014/20/0146•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/20/0146
Ra 2014/20/0146Cour administrative suprême20 mai 2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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