Fr 2014/20/0020•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/20/0020
Fr 2014/20/0020Cour administrative suprême25 nov. 2014
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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