Fr 2014/18/0053•Verwaltungsgerichtshof Fr 2014/18/0053
Fr 2014/18/0053Cour administrative suprême20 mai 2015
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Zweitantragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und den übrigen Antragstellern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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