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Ra 2014/17/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/17/0031
Ra 2014/17/0031Cour administrative suprême29 juil. 2015
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 368,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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