Ro 2014/16/0077•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0077
Ro 2014/16/0077Cour administrative suprême16 déc. 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Bundesministerin für Familien und Jugend wird abgewiesen.
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