Ra 2014/16/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/16/0025
Ra 2014/16/0025Cour administrative suprême29 janv. 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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