Ra 2014/16/0018•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/16/0018
Ra 2014/16/0018Cour administrative suprême22 oct. 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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