Ro 2014/12/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0012
Ro 2014/12/0012Cour administrative suprême4 sept. 2014
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.