Ra 2014/12/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0009
Ra 2014/12/0009Cour administrative suprême18 déc. 2014
Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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