Ra 2014/11/0099•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/11/0099
Ra 2014/11/0099Cour administrative suprême28 févr. 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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