Ro 2014/11/0092•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0092
Ro 2014/11/0092Cour administrative suprême9 nov. 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Ärztekammer für Wien Aufwendungen in der Höhe von Euro 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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