Ro 2014/11/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0001
Ro 2014/11/0001Cour administrative suprême30 avr. 2014
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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