Ro 2014/10/0055•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0055
Ro 2014/10/0055Cour administrative suprême9 nov. 2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Behördenbezeichnung Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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