Ro 2014/09/0067•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/09/0067
Ro 2014/09/0067Cour administrative suprême20 mai 2015
Besondere Rechtsgebiete
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 2.672,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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