2014/09/0002•Verwaltungsgerichtshof 2014/09/0002
2014/09/0002Cour administrative suprême20 mai 2015
Zurückziehung
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Beschwerdeführerin hat dem Arbeitsmarktservice Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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