Ro 2014/07/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/07/0004
Ro 2014/07/0004Cour administrative suprême23 oct. 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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