Ra 2014/06/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0024
Ra 2014/06/0024Cour administrative suprême21 mai 2015
Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der Gemeinde W Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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