Ro 2014/06/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0005
Ro 2014/06/0005Cour administrative suprême22 janv. 2015
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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