Ra 2014/05/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/05/0057
Ra 2014/05/0057Cour administrative suprême24 mai 2016
Baubewilligung BauRallg6
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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