Ro 2014/05/0054•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/05/0054
Ro 2014/05/0054Cour administrative suprême4 nov. 2016
Planung Widmung BauRallg3 Baubewilligung BauRallg6
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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