Ra 2014/03/0006•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/03/0006
Ra 2014/03/0006Cour administrative suprême21 oct. 2014
Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der Tat
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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