Ro 2014/02/0104•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/02/0104
Ro 2014/02/0104Cour administrative suprême10 oct. 2014
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Allgemein Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Oberösterreich und der Bund haben der revisionswerbenden Partei zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.