Ra 2014/02/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/02/0049
Ra 2014/02/0049Cour administrative suprême19 juin 2015
Die Revisionen werden zurückgewiesen.
Die Revisionswerber haben dem Bund jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Mehrbegehren werden abgewiesen.
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