Ra 2014/01/0245•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0245
Ra 2014/01/0245Cour administrative suprême19 avr. 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Anfechtung, sohin in seinem Spruchpunkt A/I., wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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