Ra 2014/01/0205•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0205
Ra 2014/01/0205Cour administrative suprême26 mai 2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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