Ro 2014/01/0036•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/01/0036
Ro 2014/01/0036Cour administrative suprême17 févr. 2015
Verbesserungsauftrag Bejahung
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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