Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0308

2013/22/0308Cour administrative suprême19 févr. 2014

Regest

Zuständigkeit Instanzenzug Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Allgemein Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

Texte intégral

Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0308

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2014

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird, soweit damit die Berufung gegen die in erster Instanz gemäß § 68 Abs. 2 AVG von Amts wegen erfolgte Abänderung des Aufenthaltsverbots abgewiesen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

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