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2013/22/0067•Verwaltungsgerichtshof 2013/22/0067
2013/22/0067Cour administrative suprême17 avr. 2013
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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