2013/21/0184•Verwaltungsgerichtshof 2013/21/0184
2013/21/0184Cour administrative suprême20 févr. 2014
Besondere Rechtsgebiete
Der bekämpfte Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.